Realwertmethode

Einfamilienhäuser und Villen; Grundstücke ohne Mietwerte, öffentliche Bauten

Bei der Sachwertmethode (auch Realwert- oder Substanzwertmethode genannt) steht der Sachwert im Zentrum der Bewertung. Er setzt sich zusammen ausdem Zeitwert (Zustands-wert) aller baulichen Anlagen auf einem Grundstück, den Kosten für Umgebungsarbeiten, den Baunebenkosten sowie dem Landwert.
Der Sachwert eines Bewertungsobjektes kann in praktisch allen Fällen ermittelt werden. Er wird, abgesehen vom dazugehörigen Landwert, durch die Marktverhältnisse auf dem Immobilienmarkt nur wenig beeinflusst. Vielmehr bestimmen hier baurechtliche Einflüsse, Eignung, mögliches Bauvolumen, Nutzungsart, Bauweise und Restnutzungsdauer den Wert.

eBKP-H BKP Hauptgruppe Erläuterung 2009 2001

  • Vorstudien für den Grundstückerwerb 
  • Grundstückkosten
  • Nebenkosten für Grundstückerwerb: Handänderung und Notariatskosten, Grundbuchgebühren
  • Finanzierung vor Baubeginn: Hypothekarzinsen, Grundstücksteuern
  • Erschliessung ausserhalb des Grundstückes: Erdarbeiten, Leitungen, Verkehrsanlagen
  • Beim Landwert, wie er im Sachwert enthalten ist, handelt es sich um den Wert von baureifem,
    erschlossenem Land.
  • Allfällige Kosten für Vorbereitungsarbeiten, um diesen erschlossenen und baureifen Zustand zu erlangen, sind somit im Landwert bereits enthalten und dürfen nicht noch ein zweites Mal in
    die Berechnung einfliessen.
  • Gebäude und Nebengebäude über und unter Terrain
  • H BKP 3 Nutzungsspezifische Fest eingebaute Einrichtungen, welche einer speziellen Nutzung der Gebäude dienen und gemäss Anlagen / Betriebs- ZGB als Bestandteil gelten.
  • Einrichtungen
  • Werkleitungen, Umgebungs-, Verkehrsanlagen und dergleichen innerhalb des Grundstücks.

Diese werden im eBKP-H separat ausgewiesen.

  • Kosten, welche nicht mit eigentlichen Bauleistungen verbunden sind, wie Gebühren, Finanzierungskosten, Baukreditzinsen, Abgeltungen, Stockwerkbegründungs-, Erstvermietungs-/Verkaufskosten 
    und dergleichen.
  • Diese wird im eBKP-H separat ausgewiesen.